Unterrichtsorganisation ab Montag, den 31.05.2021

1. Präsenzunterricht in voller Klassenstärke für alle Klassen:

Ab der nächsten Woche findet Präsenzunterricht für alle Klassen in voller Klassenstärke statt. Die Gruppenaufteilung in Gruppe A und B entfällt. Die Klassen werden unabhängig von der Klassenstärke grundsätzlich in ihren Räumen gem. Stundenplan beschult. Beachten Sie gleichwohl mögliche Raumänderungen auf dem Vertretungsplan.

Jede*r Schüler*in erhält grundsätzlich einen festen Sitzplatz im Klassenraum, dokumentiert im verbindlichen Sitzplan der Klasse. Die AHA-Regeln sind weiterhin von allen am Schulleben beteiligten Personen zwingend einzuhalten.
Auf die Lüftung der Klassenräume im 20-Minuten-Rhythmus für die Dauer von mindestens 5 Minuten ist zu achten.

 

2. Corona-Selbstest der Schüler*innen:

  • Alle Schüler*innen, die zum Unterricht in die Schule kommen, müssen vor Ort einen Schnelltest durchführen (Testpflicht). Schüler*innen, die den Test verweigern, dürfen weder am Präsenzunterricht noch an den Klassenarbeiten oder sonstigen Leistungsüberprüfungen, die in Präsenz durchgeführt werden, teilnehmen.
  • Die Testtage sind jeweils der Montag und der Donnerstag.
  • Die Tests der Schüler*innen werden grundsätzlich direkt in der 1. Unterrichtsstunde des Tages der jeweiligen Klasse durchgeführt und dokumentiert.
  • Schüler*innen, die die Testung verpassen, benötigen einen gültigen Bürgertest, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.

  • Die Schule ist verpflichtet, Schüler*innen auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen haben, einen Testnachweis auszustellen. Dieser kann dann im Rahmen der zeitlichen Gültigkeit für unterschiedliche Freizeitaktivitäten genutzt werden.

  • Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte Schüler*innen ab dem Zeitpunkt von zwei Wochen nach der zweiten Impfung.

  • Ferner sind genesene Schüler*innen von der Testpflicht befreit, sofern ihre Corona-Erkrankung nachweislich nicht länger als 6 Monate zurück liegt.

  • Die ausführlichen Regelungen zum verpflichtenden Selbsttest für Schüler*innen finden Sie hier: Regeln für die verpflichtenden Selbsttests

 

3. Feriertagsregelung:

Die zweite Testung in der 22. Kalenderwoche entfällt ersatzlos. Die erste Testung in der 23. Kalenderwoche erfolgt am Dienstag, dem 08.06.2021.

 

 

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