Wie in den vergangenen Jahren gilt auch zum Schuljahresbeginn 2025/26 eine Kulanzregelung bzgl. nicht vorhandener Schülertickets.
Es gelingt leider nicht immer, die Tickets unmittelbar zu Beginn des Schuljahres auszustellen oder den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig auszuhändigen.
Daher gilt im Westfalen-Tarif zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine Kulanzregelung, wenn ein Schüler/eine Schülerin noch kein Ticket vorlegen kann.
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