Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit gesundheitlichen oder lernbezogenen Beeinträchtigungen, ihre Leistungen unter fairen Bedingungen zu erbringen. Die fachlichen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe bleiben dabei unverändert.

Ein Nachteilsausgleich kann unter anderem in Betracht kommen bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS), chronischen Erkrankungen, Behinderungen, Beeinträchtigungen aus dem autistischen Spektrum sowie bei medizinisch attestierten gesundheitlichen Einschränkungen.

Mögliche Maßnahmen sind z. B. verlängerte Arbeitszeiten, Pausenregelungen, eine ruhige Arbeitsumgebung oder der Einsatz technischer Hilfsmittel. Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt und stellt keinen Notenschutz dar.

Die Gewährung erfolgt auf Antrag und nach Prüfung im Einzelfall. Voraussetzung ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme sowie das Einreichen geeigneter und vollständiger Nachweise.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte frühzeitig an: nachteilsausgleich@bkhalle.de

Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen:

Informationsblatt Nachteilsausgleich
(rechtliche Grundlagen, Verfahren, Voraussetzungen)

Abschlussformular Klasse 10 (LRS)
(Nachweis des gewährten Nachteilsausgleichs sowie der durchgängigen Förderung)

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